Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietung
| 1. Allgemeines |
| Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten und folgenden Vertragsbedingungen. |
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Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Der Mieter mietet zur Benutzung ausschließlich innerhalb Deutschlands. Grenzüberschreitungen bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Vermieters. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er ordnungsgemäß und hinreichend über die Handhabung des Fahrzeugs und die sich daraus ergebenden
Gefahren und besonderen Sorgfaltspflichten aufgeklärt worden ist und dass er das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen voll getankten und verkehrssicheren Zustand übernommen hat. Dies gilt auch für gemietetes Zubehör und/oder Anbauteile, wie z. B. Helme, Schlösser zum Diebstahlschutz, Verbandskasten, Regenoveralls, Handschuhe o.ä. . Sollten sichtbare Mängel oder Unfallschäden am Mietfahrzeug vorhanden sein, wurden diese im Übernahme-Protokoll schriftlich festgehalten. |
| Die Fahrzeuge dürfen nur mit einer (PKW) Fahrererlaubnis der Klasse B bzw. 3 (und jeder anderen Fahrerlaubnis, welche die Klasse B bzw. 3 beinhaltet) geführt werden. Eine Fahrererlaubnis z. B. der Klasse A (A1) bzw. 1 (Motorrad) allein, berechtigt nicht zum Führen dieser Fahrzeuge !!! |
| Vereinbarte Termine (per Telefon, E-Mail) sind nach Bestätigung bindend. Falls der Mieter/Nutzer zum vereinbarten Termin nicht antreten kann, so ist der Vermieter spätestens 3 Tage vor dem Termin hiervon in Kenntnis zu setzen, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann. Sollte ein vereinbarter Termin durch den Mieter/Nutzer nicht rechtzeitig abgesagt werden und kann der Verkäufer diesen nicht anderweitig vergeben, so ist der vereinbarte Kaufpreis (abzüglich Kraftstoffe) fällig. |
| Sollte der Mieter/Nutzer einen Buggy anmieten, so ist darauf zu achten, dass er als Fahrer sowie sein/e Beifahrer/in keinen Schal, kein Tuch, offene lange Haare oder ähnliches trägt. |
| 2. Voraussetzung für die Anmietung / Führungsberechtigte Person |
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Der Mieter, bzw. die Führungsberechtigte(n) muss/müssen dem Vermieter bei Vertragsabschluß vorlegen: Gültige(r) Personalausweis(e) bzw. Reisepass/-pässe (dann mit der behördlichen Meldebestätigung). Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 (und jede andere Fahrerlaubnis die die Klasse B bzw. 3 beinhaltet). Die Fahrzeuge werden nur an Personen vermietet, bzw. dürfen nur von Personen geführt werden, die mindestens 18 Jahre alt und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 sind. Es liegt im Ermessen des Vermieters das Mindestalter selbst zu bestimmen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten. Alle den Mieter betreffenden Bestimmungen des Mietvertrages gelten auch für den jeweils berechtigten Fahrer. |
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3. Rechte, Pflichten und Haftung des Mieters / Fahrers und Nutzung des Mietfahrzeugs |
| Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Anmietung. Voraussetzung zur Führung des Mietfahrzeuges ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B bzw. 3 (und jeder anderen Fahrerlaubnis, welche die Klasse B bzw. 3 beinhaltet), die auch nicht durch ein Fahrverbot eingeschränkt oder bedroht ist, sowie die geistige und körperliche Fahrtüchtigkeit des Mieters. |
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Eine (auch teilweise) Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist unzulässig, es sei denn, der Vermieter hat dies schriftlich genehmigt. Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgsam zu
behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften, Betriebsanleitung und Straßenverkehrsgesetze zu beachten, sowie um die Erhaltung des von ihm angemieteten Fahrzeugs besorgt zu
sein. Dazu gehört die Überwachung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, je nach Nutzungsmodell (Öl- und Wasserstand, Reifendruck, Bremsfunktion, usw.) Bei mehrtägiger Benutzung die Fahrzeugpflege, Abschmieren und Ölwechsel. Der Mieter haftet selbstständig, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für alle Verkehrs- und Ordnungsvergehen einschließlich aller daraus resultierenden Gebühren, Kosten und Strafen, die während des Mietvertragszeitraums durch den Mieter verursacht werden. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust oder Mietvertragsverletzung haftet der Mieter nach allgemeinen Haftungsregeln. |
| Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Straßen und Wegen gemäß StVO (mit Ausnahme von Bundesautobahnen), oder Privatgelände bewegt werden, sofern hierzu die Erlaubnis des Eigentümers vorliegt. Dem Mieter ist eine ALLEINIGE Off-Road (Gelände) Nutzung ausdrücklich untersagt. Der Mieter ist nicht berechtigt, gewerbliche Personenbeförderung mit dem Mietfahrzeug durchzuführen. Es ist dem Mieter auch nicht gestattet, das Mietfahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge zu benutzen. Eine Manipulation an Fahrzeugteilen, insbesondere welche die Geschwindigkeits-, Wegstrecken- und /oder Leistungsdaten verändern sind unzulässig und werden bei Feststellung mit einer Vertragsstrafe von 500,00 Euro geahndet. Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur der Vermieter sofort zu benachrichtigen. |
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Für alle Schäden die nicht durch Fahrzeugversicherung abgedeckt sind (z. B. selbstverschuldete Verkehrsunfälle) haftet der Mieter in voller Höhe. Zur Ermittlung der Schadenshöhe kann
der Vermieter ein Gutachten in Auftrag geben. Die sich ergebenden Kosten (Gutachterkosten, sowie festgestellte Schadenshöhe, Nutzungsausfall, Bergungskosten usw.) sind vom Mieter zu
tragen und innerhalb von 4 Wochen ab Schadenseintritt zu begleichen. Wurde eine Haftungsbegrenzung vereinbart, so umfasst diese ausschließlich Schaden am Mietfahrzeug. Der Mieter erhält eine ordnungsgemäße und hinreichende Aufklärung/Einweisung über Handhabung und über die sich aus der Benutzung des Fahrzeugs ergebenden Gefahren und besonderen Sorgfaltspflichten. |
| 4. Haftungsbegrenzung |
| Eine Haftungsbegrenzung ist bei uns nur dann möglich, wenn es sich bei dem angemieteten Fahrzeug um ein Modell handelt, welches älter als zwei Jahre ist. |
| Der Mieter hat die Möglichkeit eine Haftungsbegrenzung gegen zusätzliches Entgelt (gemäß Mietvereinbarung/Preisliste) zu vereinbaren. Die Haftung kann nur für Schäden, wie z.B. Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden auch gegenüber Dritten, Umwelt- und Flurschäden, Verstöße gegen StVO usw. sind von dieser Haftungsbegrenzung ausgenommen. |
| Von der Haftungsbegrenzung ebenfalls ausgenommen sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit und Unfallflucht. Hat der Mieter die Haftungsbegrenzung erworben, haftet er für Schäden am Fahrzeug nur bis zur vorher vereinbarten Haftungshöhe, wie im Mietvertrag vereinbart. Hat der Mieter keine Haftungsbegrenzung vereinbart, haftet er dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Mietfahrzeug (einschließlich Parkschäden) in vollem Umfang des § 249 BGB. |
| 5. Besondere Pflichten bei Unfall, Diebstahl, Brand, Betriebsunfähigkeit |
| Bei Unfall, Diebstahl oder Brand hat der Mieter den Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen und ihm anschließend, innerhalb von 3 Tagen eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung des Hergangs auszuhändigen. Der Mieter hat in allen Fällen die Polizei hinzuzuziehen und auf eine polizeiliche Aufnahme des Vorgangs zu bestehen. Dies gilt auch bei Unfällen mit geringem Schaden, oder ein selbstverschuldeter Unfall ohne Mitwirkung Dritter vorliegt, sowie bei Unfällen mit Tieren insbesondere bei Wildunfällen. Bei mehreren Unfallbeteiligten ist der Mieter verpflichtet Namen und Adressen aller Unfallbeteiligten und Zeugen, Zeit und Ort des Unfalls, die amtlichen Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge, die Aktenzeichen sowie Dienststelle der den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten festzuhalten und diese Daten dem Vermieter unverzüglich zu übergeben. Erklärungen zur Schuldfrage dürfen Dritten gegenüber nicht abgegeben werden! Der Mieter haftet dem Vermieter in voller Höhe, auch wenn er eine Haftungsbegrenzung vereinbart hat, falls er oder der Fahrer diesen Pflichten zuwiderhandelt. Bei Betriebsunfähigkeit auf freier Strecke sind alle Maßnamen zur Sicherung und Bewachung des Fahrzeuges zu treffen. |
| 6. Schutz der Mietsache gegen Beschädigung/Diebstahl |
| Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Mietfahrzeug bei Nichtbenutzung (insbesondere während der Nachtstunden) in verschlossenen Räumen aufbewahrt, zumindest jedoch an einen stabilen Gegenstand (Baum, Laternenpfahl o.ä.) angeschlossen, also durch geeignete Sicherungsmaßnahmen vor Beschädigung und Diebstahl geschützt wird. |
| 7. Rechte, Pflichten und Haftung des Vermieters |
| Der Vermieter kann ohne Angabe von Gründen eine Vermietung ablehnen. Für Personenschäden übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter übergibt dem Mieter das Mietfahrzeug voll getankt und in einwandfreiem, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einschließlich Fahrzeugschein und Zündschlüssel. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag / Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten wurden. Der Vermieter kann eine Mietkaution vor Überlassung der Mietsache in Höhe des im Mietvertrag festgelegten Betrages in Euro verlangen, die nach vertragsgemäßer Rückgabe der Mietsache an den Vermieter, dem Mieter zurück gegeben wird. Für den Fall des nicht vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache bei der Rückgabe, ist der Vermieter berechtigt, die Mietkaution in Höhe von 150,00 Euro ganz oder teilweise dazu zu verwenden, die Mietsache in einen vertragsgemäßen Rückgabezustand zu versetzen. Einer vorherigen Aufforderung des Mieters durch den Vermieter bedarf es hierdurch nicht. Über die verwendete Mietkaution erhält der Mieter eine Abrechung. Den nicht verbrauchten Betrag der Mitkaution erhält der Mieter nach Instandsetzung zurück. Der Vermieter kann noch 48 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs Mängel/Schäden beanstanden. |
| Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Bei einer Tourenplanung haben wir weiter den Status als Vermieter. Wir sind keine Veranstalter. Wir bieten diesen zusätzlich Service der Tourenplanung bzw. Begleitung nur als Ortskundiger an. Jeder Mieter fährt auf eigenes Risiko im Rahmen seiner persönlichen Sach- und Körperschaden. Eine Haftung wird daher ausgeschlossen. |
| 8. Mietpreise |
| Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der Preisliste des Vermieters. Der Mietpreis beinhaltet eine Haftpflicht/Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150,00 Euro, sowie die z. Zt. gesetzlich geltende Mehrwertsteuer. Benötigter Treibstoff und Schmiermittel während der Mietzeit gehen zu Lasten des Mieters. |
| 9. Versicherung der Mietsache |
| Für die Mietfahrzeuge besteht eine Haftpflicht/Teilkaskoversicherung (mit 150,00 Euro Selbstbehalt). Der Selbstbehalt ist im Schadensfall vom Mieter zu tragen und ist sofort zu zahlen. |
| 10. Zahlungsbedingungen |
| Der Mietpreis und die Mietkaution sind im voraus fällig. Der Mieter verpflichtet sich, den für die vereinbarte Mietzeit anfallenden Gesamt-Mietpreis und die Mietkaution, vor Übernahme der Mietsache, an den Vermieter zu zahlen. Die Mietkaution beträgt 150,00 Euro je Mietfahrzeug. |
| 11. Mietdauer / Rückgabe |
| Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache in dem von ihm übernommenen Zustand zu dem im Mietvertrag vereinbarten Daten (Tag, Uhrzeit, Ort) dem Vermieter voll getankt zurück zu gegeben. Die nicht vertragsgemäße und/oder rechtzeitige Rückgabe der Mietsache / Mietfahrzeug und ggf. mit gemietetes Zubehör und / oder Anbauteile, sowie Fahrzeugpapiere, Schlüssel) am vereinbarten Rückgabe Ort, verpflichtet den Mieter zum Ersatz des dem Vermieter hieraus entstandenen Schaden. |
| Sollte das Fahrzeug bei Rückgabe nicht voll getankt sein, wird eine Aufwandspauschale von 15,00 Euro erhoben. Bei stark verschmutzt zurück gegebenen Fahrzeugen wird eine Pauschale je nach Aufwand der Reinigung erhoben. Bei Verlust des Fahrzeugscheins hat der Mieter die Kosten der Neubeschaffung zu tragen, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe von 40,00 Euro. |
| 12. Verspätete Rückgabe |
| Sollte dem Mieter aus irgendeinem Grund die rechtzeitige Rückgabe der Mietsache nicht möglich sein, so hat er den Vermieter hierüber umgehend telefonisch zu informieren. Für jede angefangene Stunde nach dem vereinbarten Rückgabe-Zeitpunkt ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter einen vollen Stundentarif zu berechnen. |
| 13. Vorzeitige Rückgabe |
| Wird die Mietsache vor dem vereinbarten Termin zurückgegeben, besteht kein Anrecht auf Erstattung einer Teilzahlung oder ein Gutschreiben der Restfahrzeit. |
| 14. Reservierung |
| Sie können das Mietfahrzeug persönlich oder schriftlich buchen. Der Mietvertrag kommt mit einer schriftlichen Terminvereinbarung durch den Vermieter zustande. Beim Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter ist folgender Anteil des voraussichtlichen Gesamtpreises lt. Reservierungsdaten zu zahlen: |
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| 15. Übersichtsklausel und Schlußbestimmungen |
| Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Alle vorstehenden Regelungen gelten für den Mieter und auch den/die berechtigten Fahrer. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Vermietfirma. |
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Datenschutz: Persönliche Daten werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt und finden nur intern Verwendung |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf
1. Allgemeines
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma buggy-town und deren Kunden.
1.2 Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder einer
gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis,
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die angegebenen Preise enthalten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende deutsche Mehrwertsteuer.
2.2 Die Kosten für Verbringung oder Versand richten sich nach Entfernung, Menge und Größe der Ware..
2.3 Der Kaufpreis ist nach Erhalt der Rechnung per Vorkasse oder in bar bei Abholung zu zahlen. Nicht auf Lager stehende Fahrzeuge müssen vor Bestellung mit 50 % des Kaufpreises angezahlt werden.
Eine Finanzierung ist nicht möglich.
2.4 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat der Verbraucher die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, der Unternehmer in Höhe
von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug
sind wir ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
2.5 Dem Käufer steht ein Aufrechnungsrecht gegen Ansprüche des Verkäufers nur zu, wenn die Gegenansprüche des Käufers unbestritten sind, ein rechtskräftiger Titel über diese vorliegt oder ein
Anerkenntnis hierüber vom Verkäufer abgegeben wurde.
2.6 Der Käufer kann gegen den Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
3. Lieferung und Abnahme
3.1 Die angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Eingang Ihrer Bestellung bei uns. Der Beginn der Lieferzeit setzt jedoch die Abklärung aller technischer Fragen sowie die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden, insbesondere den Eingang einer vereinbarten Anzahlung voraus.
3.2 Der Kunde kann frühestens 4 Wochen nach Überschreiten eines Liefertermins den Verkäufer auffordern, zu liefern und eine Frist von 7 Tagen setzen, nach der er die Leistung ablehnt. Mit
dem Zugang dieser Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
3.3 Sofern wir uns in Verzug mit der Lieferung befinden, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verpflichtung zum Schadensersatz ist jedoch nach Ziffer … 7 beschränkt.
3.4 Bei entsprechender Vereinbarung wird die Ware an den Kunden versendet.
3.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Verbrauchern mit der Übergabe der Ware an den Kunden, bei Unternehmern beim Versendungskauf mit der
Auslieferung der Ware an den Spediteur oder eine sonstige geeignete Person über.
3.6 Ist der Kunde im Verzug mit der Annahme, so sind wir berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Der Schaden beträgt in der
Regel 10 % des Kaufpreises. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren, dem Verkäufer der Nachweis eines höheren Schadens möglich.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Ist der Kunde Verbraucher, bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten, insbesondere Versandkosten, Eigentum des
Verkäufers.
4.2 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn
dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
4.3 Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät behalten wir uns
vor, die Forderung selbst einzuziehen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten
durchzuführen. Bei Verletzung einer dieser Pflichten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten
ist.
4.5 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der
Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Kunde uns für den entstandenen Ausfall.
5. Gewährleistung
5.1 Der Verkäufer vertreibt vorwiegend Waren aus chinesischer Fertigung. Diese Fahrzeuge sind voll funktionsfähig, weisen aber im Vergleich zu europäischen und japanischen Fabrikaten eine
insgesamt niedrigere Qualität hinsichtlich Verarbeitung und Haltbarkeit sowie größere Fertigungstoleranzen auf. Insbesondere sind bei diesen Waren eine höhere Rostanfälligkeit, ein häufigeres
Auftreten kleinerer Kratzer, ein nicht so hoher Rundlauf der Reifen sowie ein teilweises Lösen von Farbe gegeben. Bei derartigen Beeinträchtigungen handelt es sich nicht um Mängel im
Sinne des Gewährleistungsrechts.
Gegenüber Unternehmern, die die Fahrzeuge zur Vermietung erwerben, gilt zusätzlich folgendes: Verschleißerscheinungen, die auf einem unsachgemäßen Gebrauch der Fahrzeuge durch deren Kunden
entstehen, stellen keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar.
5.2 Offensichtliche Mängel der Ware sind vom Kunden innerhalb von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Unternehmer sind überdies verpflichtet, verdeckte Mängel innerhalb von
einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
ausgeschlossen.
5.3 Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist bei Neuware 1 Jahr, bei Gebrauchtware 1/2 Jahr ab Ablieferung der Sache. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt jedoch nicht, wenn uns
grobes Verschulden zurechenbar ist oder Körper- und Gesundheitsschäden eingetreten sind.
5.4 Wir verkaufen unsere Fahrzeuge fertig montiert. Bei Übergabe ist der Käufer verpflichtet, den Zustand der Ware zu prüfen. Die dabei festgestellten Mängel werden vom Verkäufer beseitigt.
5.5 Gegenüber Verbrauchern ist zu beachten, dass bei Gebrauchtfahrzeugen gewöhnliche Abnutzungs- und Alterungserscheinungen keinen Mangel der Ware darstellen.
5.6 Die Pflicht zur Nacherfüllung besteht nur am Ort des Sitzes des Verkäufers. Wird ein Fahrzeug wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, so hat der Käufer dem Verkäufer die Möglichkeit
einzuräumen, das Fahrzeug an seinen Betriebssitz zu verbringen und dort die Nacherfüllung durchzuführen.
5.7 Verlangt der Kunde Schadensersatz, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 6 der AGB.
5.8 Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
6. Haftung
6.1 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung oder Garantie. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- oder
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens. Außerdem gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
6.2 Für Schäden, die durch eine fehlerhafte Montage, Reparatur oder einen fehlerhaften Einbau durch den Käufer oder einem von diesem beauftragten Dritten entstehen, haftet der Verkäufer
nicht.
7. Sonstiges
7 .1 Sämtliche Vereinbarungen, die anlässlich dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
7.2 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
7.3 Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu
verklagen.
7.4Soweit wir auf unseren Internetseiten durch sog. links auf andere Seiten verweisen, erklären wir ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten
Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle
angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.
7.5 Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll
wirksam.